Der Kreiskirchenrat (Kurzform: KKR) ist ein wichtiges Leitungsgremien des Kirchenkreises. Seine Mitglieder werden aus der Kreissynode heraus bestimmt. Immer zum Beginn einer Legislaturperiode der Kreissynode wird der KKR neu gewählt. Dabei erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder stets einen Sitz mehr. Der Präses der Kreissynode und die Superintendentin sind aufgrund ihres Amtes automatisch Mitglieder. Der KKR trifft sich einmal im Monat und führt die „laufenden“ Geschäfte des Kirchenkreises. Dabei berät und beschließt er über den Haushalt, Fragen der Stellenplanung sowie die finanzielle Unterstützung von Kirchengemeinden bei Veranstaltungen, bei der Umsetzung von innovativen Ideen und bei geplanten Bauvorhaben. Die jeweiligen Anträge werden zuvor durch den zuständigen Ausschuss beraten, der eine Beschlussvorlage erarbeitet, die vom KKR abschließend noch einmal beraten und beschlossen wird. Die endgültigen Beschlüsse zum Haushalts- und zum Stellenplan des Kirchenkreises fasst nach der Zustimmung durch den KKR die Kreissynode bei ihrer nächsten Tagung.