GKR-WAHLEN 2025
Ende September/Anfang Oktober 2025 finden in den Kirchengemeinden unseres Kirchenkreises Neuwahlen für die Gemeindekirchenräte und Kirchspielräte statt. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen rund um die Wahlen.

Viele weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie: >> HIER <<
NÄCHSTER WICHTIGER TERMIN: 28. FEBRUAR 2025

 

Beschluss des Gemeindekirchenrates (GKR) über:

  • den Wahltermin bzw. die Wahltermine im Zeitraum vom 20.09. bis 05.10.2025 (§ 8 GKR-G*)
  • die Zahl der zu wählenden Kirchenältesten (§9 GKR-G)
  • die Anzahl der Stimmbezirke (§12 GKR-G)
  • ggf. über Nichtteilnahme am Briefwahlverfahren (§ 17 GKR-G)


Diese Beschlüsse werden umgehend dem Kreiskirchenrat (KKR) mitgeteilt – spätestens bis zum 28. Februar 2025.

Bei Kirchengemeindeverbänden und bei in Sprengeln aufgeteilten Kirchengemeinden sind grundsätzlich Stimmbezirke entsprechend den beteiligten Kirchengemeinden/Sprengeln zu bilden (§ 12 GKR-G).

In diesem Zusammenhang findet auch eine Überprüfung der Größe und Zusammensetzung örtlicher Beiräte (§ 32 GKR-G) statt, die bei der Wahlvorbereitung beachtet werden müssen

Vorbereitung und Zeitplan


Anfang 2025 beginnen die Vorbereitung der Wahlen. Dabei werden alle weiteren Schritte bis hin zu den Wahlen terminlich geplant:

TERMINPLAN FÜR DIE WAHLEN DER GEMEINDEKIRCHENRÄTE 2025