Die Sammlung der Kollekte ist ein fester Bestandteil aller Gottesdienste. Das Geld, das dabei gesammelt wird, ist für unterschiedliche Bereiche der kirchlichen Arbeit bestimmt. Der konkrete Zweck wird für jeden Gottesdienst von der Synode der Landeskirche, der Kreissynode oder den Kirchengemeinden in einem Kollektenplan festgelegt.
Die Kirchenkreiskollekten in unserem Kirchenkreis sind im Jahr 2024 bestimmt für:
01.01. (Neujahrstag) Diakonisches Werk im Jerichower Land – Beratungsstelle
17.03. (Judika) SONDERKOLLEKTE LANDESKIRCHE
09.05. (Christi Himmelfahrt) Rumänienhilfe
07.07. (6. Sonntag nach Trinitatis) Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kirchenkreis
01.09. (14. Sonntag nach Trinitatis) „Die Tafel“ des Diakonischen Werkes im Jerichower Land e.V.
01.12. (1. Advent) Notfallseelsorge
Im Gegensatz zu den Kollekten, die im Gottesdienst gesammelt werden, verbleibt der jährlich erbetene Gemeindebeitrag zu 100% in der eigenen Kirchengemeinde. Er bildet damit einen sehr wichtigen Bestandteil der Haushaltsplanungen. Jeder Gemeindekirchenrat und jeder Kirchspielrat bestimmt selbst darüber, wie das Geld eingesetzt werden soll. Unter anderem werden damit die Kirchenmusik, die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien unterstützt oder geplante Bauarbeiten sowie notwendige Restaurationen finanziert.